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Wissen & FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen und verständliche Erklärungen zu Fachbegriffen der digitalen Barrierefreiheit.

Häufig gestellte Fragen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das umfasst beispielsweise die Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste für Sehbehinderte und verständliche Sprache.
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen im B2C-Bereich dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Buchungs- und Ticketplattformen, Kundenportale sowie digitale Bank- und Finanzdienstleistungen. Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit längerem den verbindlichen Vorgaben der BITV 2.0. Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Selbsttest unter /wcag-leitfaden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Automatisierte Overlays oder Plugins können nur etwa 20-30% der Barrierefreiheits-Probleme erkennen und beheben. Sie ändern nicht den zugrundeliegenden Code, der für Screenreader entscheidend ist. Zudem bieten sie oft keinen rechtssicheren Schutz vor Klagen und können die Bedienbarkeit für manche Nutzer sogar verschlechtern.
Die Kosten für ein professionelles Audit hängen stark vom Umfang und der Komplexität Ihrer Webseite ab. Wir starten ab 499 € für ein maschinell und manuell erstelltes Audit nach WCAG 2.1 AA. Alle Leistungen und Preise finden Sie unter /leistungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
Die Dauer variiert je nach Ausgangslage. Eine einfache Webseite kann oft innerhalb weniger Wochen optimiert werden. Bei komplexen Portalen oder Softwarelösungen ist Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess, der in die Entwicklung integriert werden sollte. Ein erstes Audit erhalten Sie bei uns in der Regel innerhalb von 5-10 Werktagen.
Neben dem Ausschluss einer relevanten Nutzergruppe (rund 15–20 % der Bevölkerung) bestehen seit Juni 2025 konkrete rechtliche Risiken: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht Bußgelder von bis zu 100.000 €, Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Abschaltung nicht-konformer digitaler Dienste vor.
Nein – in den meisten Fällen nicht. Viele Barrieren lassen sich gezielt im bestehenden System beheben, ohne dass eine komplette Neuentwicklung erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen bei Farben und Kontrasten, die Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, eine saubere Struktur der Überschriften oder kleinere technische Korrekturen im Code. Entscheidend ist der technische Zustand Ihrer Website. Moderne Content-Management-Systeme und aktuelle Frameworks lassen sich in der Regel gut nachrüsten und barrierefrei weiterentwickeln. Ist die Website jedoch technologisch stark veraltet, schlecht wartbar oder basiert auf individuellen Sonderlösungen ohne klare Struktur, kann eine schrittweise Sanierung unverhältnismäßig aufwendig werden. In solchen Fällen ist ein Relaunch oft wirtschaftlicher, weil Barrierefreiheit, Wartbarkeit und Nutzerfreundlichkeit von Beginn an sauber mitgedacht werden können. Eine fundierte Analyse zeigt, welcher Weg für Ihr Projekt sinnvoll ist – Nachrüstung oder Neuentwicklung.

Fachbegriffe erklärt

Alt-Text (Alternativtext)

Textliche Beschreibung eines Bildes, die im Code hinterlegt ist und von Screenreadern vorgelesen wird. Alt-Texte ermöglichen blinden Nutzern den Zugang zu visuellen Informationen und sind Bestandteil der WCAG-Anforderungen.

ARIA (Accessible Rich Internet Applications)

Technische Spezifikation zur Ergänzung von HTML um Zugänglichkeitsinformationen für assistive Technologien. ARIA wird eingesetzt, wenn native HTML-Semantik nicht ausreicht, darf diese aber nicht ersetzen.

Assistive Technologien

Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerungen oder alternative Eingabegeräte, die Menschen mit Behinderungen die Nutzung digitaler Inhalte ermöglichen.

Barrierefreiheit

Zustand, in dem digitale Produkte und Dienstleistungen von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Barrierefreiheitserklärung

Verpflichtende Information nach BITV 2.0 und BFSG, die den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen, Kontaktmöglichkeiten und das Durchsetzungsverfahren beschreibt.

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Deutsches Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 viele private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit Angeboten für Endverbraucher:innen (B2C), wie z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Kundenportale und digitale Services.

BITV 2.0

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Regelt die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen in Deutschland und basiert auf der EN 301 549.

CAPTCHA

Sicherheitsmechanismus zur Unterscheidung von Mensch und Maschine. Klassische CAPTCHAs sind häufig nicht barrierefrei und müssen durch zugängliche Alternativen ersetzt werden.

CMS (Content-Management-System)

Ein CMS ist ein System, mit dem Inhalte einer Website gepflegt werden – zum Beispiel Texte, Bilder oder Seiten. Es ermöglicht, eine Website zu bearbeiten, ohne programmieren zu müssen. Bekannte Beispiele sind WordPress, TYPO3, Drupal, Joomla oder Shop-Systeme wie Shopify.

Die Wahl und richtige Einrichtung eines CMS ist wichtig für die Barrierefreiheit. Manche Systeme unterstützen barrierefreie Inhalte gut, andere erschweren sie – etwa durch unklare Strukturen, nicht zugängliche Vorlagen oder fehlende Einstellmöglichkeiten für Kontraste, Überschriften oder Alternativtexte.

Kurz gesagt: Ein gut gewähltes und korrekt konfiguriertes CMS macht Barrierefreiheit deutlich einfacher – ein schlechtes kann sie von Anfang an verhindern.

Content

Alle Inhalte einer Website oder Anwendung, z. B. Texte, Bilder, Videos, Formulare und interaktive Elemente.

Feedback-Mechanismus

Barrierefrei nutzbare Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden. Gesetzlich vorgeschrieben nach BITV 2.0 und BFSG.

Fokusindikator

Visuelle Hervorhebung des aktuell fokussierten Elements bei Tastaturnavigation. Muss klar sichtbar und ausreichend kontrastreich sein.

Fokusreihenfolge

Die Reihenfolge, in der interaktive Elemente per Tastatur angesteuert werden. Sie muss logisch und vorhersehbar sein.

Gebärdensprache

Eine visuell-manuelle Sprache, die von gehörlosen und stark hörgeschädigten Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Für bestimmte Inhalte (z. B. Erklärvideos) kann eine Übersetzung in Gebärdensprache erforderlich sein.

HTML-Semantik

Korrekte Verwendung von HTML-Elementen entsprechend ihrer Bedeutung (z. B. Überschriften, Listen, Formulare). Grundlage für Screenreader-Navigation und maschinelles Verständnis.

Konformitätsstufe

Einstufung der WCAG-Anforderungen in Level A, AA und AAA. Level AA gilt als internationaler Standard.

Kontrastverhältnis

Helligkeitsunterschied zwischen Vorder- und Hintergrund, z. B. Text und Hintergrundfarbe. Mindestwerte sind in den WCAG definiert.

Landmarken

Semantische Seitenbereiche wie Navigation, Hauptinhalt oder Footer, die Screenreader-Nutzern eine schnelle Orientierung ermöglichen.

Leichte Sprache

Regelbasierte, besonders verständliche Sprachform für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder eingeschränkter Lesekompetenz.

Manuelle Prüfung

Überprüfung der Barrierefreiheit durch Menschen unter Einsatz von Tastatur, Screenreader und weiteren Hilfsmitteln. Automatische Tests allein sind nicht ausreichend.

Nicht-Web-Inhalte

Digitale Inhalte wie PDFs oder Office-Dokumente, die ebenfalls barrierefrei gestaltet sein müssen, wenn sie Teil des Webangebots sind.

Parsing

Korrekte syntaktische Verarbeitung des HTML-Codes durch Browser und assistive Technologien. Fehler im Code können die Nutzung massiv beeinträchtigen.

Robustheit

WCAG-Prinzip, das sicherstellt, dass Inhalte mit verschiedenen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sind.

Screenreader

Software, die Bildschirminhalte vorliest oder in Brailleschrift ausgibt. Zentrales Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen.

Semantik

Bedeutung und Struktur von Inhalten im Code. Semantisch korrekt ausgezeichnete Inhalte sind besser nutzbar und verständlich.

Tastaturnavigation

Möglichkeit, eine Website vollständig ohne Maus zu bedienen. Essenziell für viele Nutzergruppen.

Textalternativen

Beschreibende Texte für nicht-textliche Inhalte wie Bilder, Icons oder Grafiken.

Usability

Benutzerfreundlichkeit einer Website. Barrierefreiheit verbessert in der Regel auch die allgemeine Usability.

Wahrnehmbarkeit

WCAG-Prinzip, nach dem Inhalte für alle Sinne zugänglich sein müssen, z. B. durch Textalternativen oder ausreichende Kontraste.

Verständlichkeit

WCAG-Prinzip, das klare Sprache, vorhersehbare Bedienung und verständliche Fehlerhinweise fordert.

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Internationaler Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte. Grundlage für EN 301 549, BITV 2.0 und BFSG.

WCAG 2.1 / 2.2

Weiterentwicklungen der WCAG mit zusätzlichen Anforderungen, insbesondere für mobile Nutzung, Bedienbarkeit und kognitive Zugänglichkeit.

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